Ich bin krankenkassenanerkannt. Sämtliche physiotherapeutischen Leistungen werden durch die Grundversicherung Ihrer Krankenkasse oder Unfallversicherung gedeckt. Die Preise richten sich nach dem kantonalen Tarifvertrag mit den jeweiligen Kostenträgern.
Bei einer Domizilverordnung werden die Wegkosten ebenfalls von der Krankenkasse oder Unfallversicherung übernommen.
Die Kosten gehen zu Ihren Lasten.
Pro Behandlung betragen diese 80 Franken/30 Minuten bzw. 150 Franken/60 Minuten (inkl. Wegpauschale für die Region Horgen).
80 Franken/30 Minuten (inkl. Wegpauschale für die Region Horgen)
150 Franken/60 Minuten (inkl. Wegpauschale für die Region Horgen)
Sofern Sie eine Zusatzversicherung haben, übernehmen die meisten Krankenkassen die Behandlungskosten respektive beteiligen sich mit einem Präventionsbeitrag daran. Um die Höhe der Kostenbeteiligung zu erfahren, informieren Sie sich bitte bei Ihrer Zusatzversicherung.